Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020
Kategorie: Steuern | 6. April 2020
Zwischen Deutschland und Luxemburg wurde ein Verständigungsabkommen zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :002).
Weitere Informationen: Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020
Quelle: www.datev.de