Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020

Kategorie: Steuern | 6. April 2020

Zwischen Deutschland und Luxemburg wurde ein Verständigungsabkommen zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :002).

Weitere Informationen: Verständigungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogstum Luxemburg vom 3. April 2020

Quelle: www.datev.de

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