Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 7. Oktober 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. März 2022

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Dezember 2021

Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage hat sich das BMF mit Luxemburg darüber
verständigt, dass die Verständigungsvereinbarung zumindest bis zum 31. März 2022 Bestand haben wird (Az. IV B 3 – S-1301-LUX / 19 / 10007 :003).

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Quelle: www.datev.de

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