Verstärkter Schutz vor Ausweisung bei Recht auf Daueraufenthalt

Kategorie: Recht | 19. April 2018

Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betroffene über ein Recht auf Daueraufenthalt verfügt. Die weitere Voraussetzung des „Aufenthalts in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat“ kann erfüllt sein, sofern eine umfassende Beurteilung der Situation des Unionsbürgers zu dem Schluss führt, dass die Integrationsbande, die ihn mit dem Aufnahmemitgliedstaat verbinden, trotz seiner Inhaftierung nicht abgerissen sind. So entschied der EuGH (Rs. C-316/16, C-424/16).

Weitere Informationen: Verstärkter Schutz vor Ausweisung bei Recht auf Daueraufenthalt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mietpreisbremse verlängert . . .

Mit der Mietpreisbremse soll es leichter gemacht werden, eine bezahlbare . . . ... [weiterlesen]

Startups setzen voll auf Künstliche Intelligenz . . .

Künstliche Intelligenz ist die wichtigste Technologie für Tech-Startups in Deutschland. . . . ... [weiterlesen]

Archiv