Verstoß gegen EU-Grundrechte durch geplantes Abkommen zwischen Kanada und EU über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen

Kategorie: Recht | 26. Juli 2017

Laut einem Gutachten des EuGH darf das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Zwar sei die systematische Übermittlung, Speicherung und Verwendung sämtlicher Fluggastdatensätze im Wesentlichen zulässig, doch genügten mehrere Bestimmungen des Abkommensentwurfs nicht den Anforderungen, die sich aus den Grundrechten der Union ergeben (Gutachten 1/15).

Weitere Informationen: Verstoß gegen EU-Grundrechte durch geplantes Abkommen zwischen Kanada und EU über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Länder fordern mehr Verbraucherschutz beim Online-Einkauf . . . ...

Mit einer Entschließung hat der Bundesrat am 11.07.2025 eine Reihe . . . ... [weiterlesen]

Bundesrat billigt Verlängerung der Mietpreisbremse . . .

Die Mietpreisbremse läuft weiter bis zum 31.12.2029. Der Bundesrat hat . . . ... [weiterlesen]

Archiv