Verstoß gegen EU-Grundrechte durch geplantes Abkommen zwischen Kanada und EU über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen
Kategorie: Recht | 26. Juli 2017
Laut einem Gutachten des EuGH darf das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Zwar sei die systematische Übermittlung, Speicherung und Verwendung sämtlicher Fluggastdatensätze im Wesentlichen zulässig, doch genügten mehrere Bestimmungen des Abkommensentwurfs nicht den Anforderungen, die sich aus den Grundrechten der Union ergeben (Gutachten 1/15).
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Quelle: www.datev.de