Verstoß gegen EU-Grundrechte durch geplantes Abkommen zwischen Kanada und EU über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen

Kategorie: Recht | 26. Juli 2017

Laut einem Gutachten des EuGH darf das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden. Zwar sei die systematische Übermittlung, Speicherung und Verwendung sämtlicher Fluggastdatensätze im Wesentlichen zulässig, doch genügten mehrere Bestimmungen des Abkommensentwurfs nicht den Anforderungen, die sich aus den Grundrechten der Union ergeben (Gutachten 1/15).

Weitere Informationen: Verstoß gegen EU-Grundrechte durch geplantes Abkommen zwischen Kanada und EU über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen . . . ...

Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen Juni 2023 . . .

Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im . . . ... [weiterlesen]

Archiv