Verstoß gegen Gesetz über digitale Märkte: EU-Kommission sendet vorläufige Untersuchungsergebnisse an Meta

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juli 2024

Metas „Pay-or-Consent“-Modell verstößt nach vorläufiger Auffassung der EU-Kommission gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Es zwingt die Nutzer, der Kombination ihrer persönlichen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mieter und Wohnungsnutzer müssen für beschädigte . . . ...

Das LG Köln hat dem Eigentümer einer bei einem Polizeieinsatz . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch des Entrümpelungsunternehmens auf Sensationsfund . . . ...

Das LG Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma . . . ... [weiterlesen]

Archiv