Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers ("Diesel-Abgas-Skandal")

Kategorie: Recht | 28. September 2017

Das OLG Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sog. Diesel-Abgas-Skandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist (Az. 1 U 302/17).

Weitere Informationen: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers ("Diesel-Abgas-Skandal")

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Übergangsfristen für gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem . . . ...

Das BMF hat u. a. die WPK gebeten, ihre Mitglieder . . . ... [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt . . .

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 . . . ... [weiterlesen]

Archiv