Verurteilung zu Vertragsstrafe wegen Baulücke in Köln

Kategorie: Recht | 18. April 2018

Laut LG Köln ist eine vertraglich vereinbarte Strafe von monatlich 10.000 Euro bei Bestehenlassen einer Baulücke in Köln nicht sittenwidrig und muss gezahlt werden (Az. 5 O 281/17).

Weitere Informationen: Verurteilung zu Vertragsstrafe wegen Baulücke in Köln

Quelle: www.datev.de

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