Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen

Kategorie: Recht | 7. November 2018

Wer in Berlin eine Nebenwohnung hat, darf sie nur eingeschränkt an Feriengäste vermieten. Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen sind verfassungsgemäß. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 6 K 666.17, VG 6 K 537.17).

Weitere Informationen: Verwaltungsgericht billigt Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen

Quelle: www.datev.de

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