Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreibern

Kategorie: Recht | 18. Juli 2017

Das VG Lüneburg hat über Anträge von Spielhallenbetreibern auf Eilrechtsschutz gegen die behördliche Ablehnung von seit dem 1. Juli 2017 erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse entschieden (Az. 5 B 95/17).

Weitere Informationen: Verwaltungsgericht Lüneburg entscheidet über Eilanträge von Spielhallenbetreibern

Quelle: www.datev.de

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