Verwendung von frei im Internet zugänglichem Foto auf eigener Website: Zustimmung des Urhebers erforderlich

Kategorie: Recht | 7. August 2018

Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website bedarf lt. EuGH einer neuen Zustimmung des Urhebers. Denn durch ein solches Einstellen wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht (Rs. C-161/17).

Weitere Informationen: Verwendung von frei im Internet zugänglichem Foto auf eigener Website: Zustimmung des Urhebers erforderlich

Quelle: www.datev.de

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