Verwendung von Keimmaterial eines Verstorbenen für IVF

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Februar 2025

In einem Eilverfahren hat das LG Frankfurt entschieden, dass eine Klinik der Antragstellerin das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellen muss. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen (Az. 2-04 O 29/25).

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Quelle: www.datev.de

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