Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die DSGVO
Kategorie: Steuern und Recht | 30. März 2023
Der EuGH stellt u. a. fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrkräften beim Videokonferenz-Livestream des von ihnen erteilten öffentlichen Schulunterrichts in den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO fällt (Az. C-34/21).
Quelle: www.datev.de