Videoüberwachung in den Stadtbahnen und Bussen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe ist mit dem Datenschutzrecht vereinbar

Kategorie: Recht | 8. September 2017

Laut OVG Niedersachsen erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG die Videoüberwachung in ihren Fahrzeugen, da dies insbesondere der Verfolgung und Verhütung von Straftaten gegen ihre Einrichtungen diene und die Abwägung der Interessen des überwachten Personenkreises zugunsten der von der ÜSTRA geltend gemachten Belange ausfalle (Az. 11 LC 59/16).

Weitere Informationen: Videoüberwachung in den Stadtbahnen und Bussen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe ist mit dem Datenschutzrecht vereinbar

Quelle: www.datev.de

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