Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Kategorie: Steuern | 10. Januar 2020

Zum Referentenentwurf zur „Vier­ten Ver­ord­nung zur Än­de­rung von Ver­ord­nun­gen nach dem Versicherungsaufsichts­ge­setz können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen beim BMF eingereicht werden.

Weitere Informationen: Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Stimmung im Mittelstand tritt auf der . . . ...

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch . . . ... [weiterlesen]

Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen . . . ...

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv