Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Laut ArbG Siegburg ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber darlegt, inwieweit der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum die Durchschnittsleistung und die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer erheblich unterschritten hat (Az. 3 Ca 1305/17).

Weitere Informationen: Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung

Quelle: www.datev.de

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