Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung
Kategorie: Recht | 15. September 2017
Laut ArbG Siegburg ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber darlegt, inwieweit der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum die Durchschnittsleistung und die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer erheblich unterschritten hat (Az. 3 Ca 1305/17).
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Quelle: www.datev.de