Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung

Kategorie: Recht | 15. September 2017

Laut ArbG Siegburg ist eine verhaltensbedingte Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber darlegt, inwieweit der Arbeitnehmer über einen repräsentativen Zeitraum die Durchschnittsleistung und die Fehlerquote vergleichbarer Arbeitnehmer erheblich unterschritten hat (Az. 3 Ca 1305/17).

Weitere Informationen: Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Das Heizungsgesetz kommt . . .

Das sog Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 . . . ... [weiterlesen]

Forderung nach dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuer in . . . ...

Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fordern, in der Gastronomie dauerhaft den ermäßigten . . . ... [weiterlesen]

Archiv