Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrags

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Mai 2021

Der Kunde einer Partnervermittlungsagentur verliert sein Widerrufsrecht nicht dadurch, dass diese die geschuldete Anzahl von Partnervorschlägen zusammenstellt, ohne sie dem Kunden bereits überlassen zu haben, auch wenn allein dies in den AGB als „Hauptleistung“ bestimmt ist (Az. III ZR 169/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe . . . ...

Im September ist laut BMWE die Produktion im Produzierenden Gewerbe . . . ... [weiterlesen]

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung einer Berufung . . . ...

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die . . . ... [weiterlesen]

Archiv