Voreilige Regulierung des Unfallschadens – keine Rückzahlung an den Versicherer

Kategorie: Recht | 16. August 2017

Wenn eine Versicherung einen Unfallschaden trotz besseren Wissens bezahlt, dann bekommt sie das Geld auch nicht zurück. Der Empfänger darf dann darauf vertrauen, dass er das Geld behalten kann. Das entschied das OLG Hamm (Az. I – 9 U 150/16). Darüber berichtet der Deutsche Anwaltverein.

Weitere Informationen: Voreilige Regulierung des Unfallschadens – keine Rückzahlung an den Versicherer

Quelle: www.datev.de

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