Voreilige Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand

Kategorie: Recht | 14. Juni 2018

Der Dienstherr (hier: die Bundesrepublik Deutschland) muss im Falle der Dienstunfähigkeit eines Polizeibeamten nach dem Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“ vor dessen Zurruhesetzung zunächst prüfen, ob der Beamte nicht anderweitig, ggf. auch in einem Amt einer anderen Laufbahn, verwendbar ist. So entschied das VG Trier (Az. 6 K 12087/17.TR).

Weitere Informationen: Voreilige Versetzung eines Polizeibeamten in den Ruhestand

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Stimmung im Mittelstand tritt auf der . . . ...

Im März hatte sich die Stimmung im deutschen Mittelstand noch . . . ... [weiterlesen]

Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen . . . ...

Das BMF berücksichtigt bei der Beteiligung von jPöR an einer . . . ... [weiterlesen]

Archiv