Vorerst keine Polizeigebühren für „Klimakleber“

Kategorie: Steuern und Recht | 26. September 2023

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Demonstrierenden, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 1 L 363/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher . . . ... [weiterlesen]

WPK Magazin 2/2024 . . .

Die WPK hat ihr Magazin 2/2024 veröffentlicht. ... [weiterlesen]

Archiv