Vorgezogene Altersrente für besonders langjährige Versicherte auch bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft bei Insolvenz
Kategorie: Recht | 10. Juli 2020
Das LSG Bayern entschied, dass auf die für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte erforderlichen Mindestversicherungszeiten von 45 Jahren auch Zeiten von Arbeitslosigkeit im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Transfergesellschaft nach bereits eingetretener Insolvenz des letzten Arbeitgebers anzurechnen sind (Az. L 1 R 457/18).
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Quelle: www.datev.de