Vorläufige Außervollzugsetzung der Schließung von Saunen bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50

Kategorie: Steuern und Recht | 3. August 2021

Das OVG Niedersachsen hat § 7 f Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit darin die Schließung von Saunen angeordnet wurde (Az. 13 MN 350/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv