Vorläufige Festsetzung von Erstattungszinsen

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juli 2022

Im Rahmen der Steuerfestsetzung für 2017 vom 20.09.2019 waren Erstattungszinsen festgesetzt worden, die mit einem Vorläufigkeitsvermerk bzgl. der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von 0,5 Prozent pro Monat versehen waren. Gegen diesen Vorläufigkeitsvermerk richtete sich die Klage vor dem FG Hamburg (Az. 1 K 126/20).

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Quelle: www.datev.de

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