Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abzinsung von Verbindlichkeiten mit Zinssatz von 5,5 % wegen verfassungsrechtlicher Zweifel
Kategorie: Steuern | 6. Februar 2019
Das FG Hamburg hat wegen verfassungsrechtlicher Zweifel vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG gewährt (Az. 2 V 112/18).
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Quelle: www.datev.de