Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

Kategorie: Recht | 6. Februar 2020

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland nicht erwerbstätig sein dürfen, sind von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Gleiches gilt für Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des BAFöG förderungsfähig ist. Das BVerfG hat zwei Vorlagen eines Sozialgerichts zurückgewiesen, das diese Regelungen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hielt (Az. 1 BvL 4/16, 1 BvL 6/16).

Weitere Informationen: Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von bestimmten Sozialleistungen unzulässig

Quelle: www.datev.de

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