Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines Unternehmens
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juli 2023
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Vorstand und Geschäftsführer nicht persönlich für Geldbußen eines Unternehmens haften (VI-6 U 1/22 (Kart)).
Quelle: www.datev.de