Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für Trikotsponsoring
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Februar 2022
Das FG Niedersachsen hat über die Frage entschieden, ob im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung Vorsteuerbeträge aus dem Erwerb von Sportbekleidung mit Werbeaufdrucken (sog. Trikotsponsoring) abzugsfähig sind (Az. 11 K 200/29).
Quelle: www.datev.de