Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Oktober 2022

Das BMF hat zur Umsetzung der BFH-Urteile vom 22.08.2013 – V R 19/09, vom 07.05.2014 – V R 1/10, vom 03.07.2014 – V R 2/10, vom 10.08.2016 – XI R 31/09, vom 26.04.2018 – V R 23/16 und vom 11.11.2020 – XI R 7/20 sowie der EuGH-Urteile vom 08.11.2012 – C-511/10 „BLC Baumarkt“ und vom 09.06.2016 – C-332/14 „Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft“ zur Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken Stellung genommen (Az. III C 2 – S-7306 / 19 / 10001 :003).

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Quelle: www.datev.de

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