vzbv klagt erfolgreich gegen Geldeintreiber der Otto Group

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Juni 2023

Inkassounternehmen treiben von Kunden Zahlungen ein, etwa bei offenen Rechnungen oder unbezahlten Krediten. Die EOS Investment GmbH übernimmt solche offenen Forderungen und beauftragt dafür ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Das OLG Hamburg entschied, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit nicht von den Verbrauchern verlangen darf.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anschein einer Vollmacht, wenn Ehemann E-Mail-Passwort . . .

Der Zugang zum E-Mail-Account reicht, um den Anschein einer Vollmacht . . . ... [weiterlesen]

Hacker am Gartenzaun? . . .

Muss ein Werkunternehmer sich Zahlungen seines Kunden auf das Konto . . . ... [weiterlesen]

Archiv