Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen sind bei Fremdüblichkeit abzugsfähig

Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2025

Das FG Münster hat zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war (Az. 10 K 764/22 K).

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Quelle: www.datev.de

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