Waffenbesitz bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum unzulässig

Kategorie: Recht | 31. Januar 2018

Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte und die Einziehung eines Jagdscheins aufgrund von medizinisch indizierten Dauerkonsums von Cannabis des Betroffenen ist rechtmäßig. So entschied das VG München. Diese Entscheidung bestätigte der BayVGH (Az. 21 CS 17.1521).

Weitere Informationen: Waffenbesitz bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum unzulässig

Quelle: www.datev.de

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