Waffenbesitz bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum unzulässig
Kategorie: Recht | 31. Januar 2018
Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte und die Einziehung eines Jagdscheins aufgrund von medizinisch indizierten Dauerkonsums von Cannabis des Betroffenen ist rechtmäßig. So entschied das VG München. Diese Entscheidung bestätigte der BayVGH (Az. 21 CS 17.1521).
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Quelle: www.datev.de