Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 erfolglos

Kategorie: Recht | 6. Oktober 2017

Das BVerfG hatte zu entscheiden, ob die Bundestagswahl 2013 ungültig war, weil die Fünf-Prozent-Sperrklausel, der Verzicht des Gesetzgebers auf die Einführung eines sog. Eventualstimmrechts und die „verschleierte Staats- und Wahlkampffinanzierung der Bundestagsparteien durch ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen“ gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstießen (Az. 2 BvC 46/14).

Weitere Informationen: Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 erfolglos

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv