Walnussbäume dürfen Nüsse abwerfen
Kategorie: Recht | 26. Januar 2018
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht für Schäden durch Walnussbäume haften, welche über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen. Wer darunter parkt, trägt das allgemeine natürliche Lebensrisiko (Az. 32 C 365/17 (72)).
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Quelle: www.datev.de