Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

Kategorie: Recht | 30. August 2017

Eine Arbeitnehmerin, die sich bei einer nicht von ihrem Betrieb organisierten Großwanderung, an der nur wenige Kollegen ihres Betriebes teilnehmen, verletzt hat, ist nicht gesetzlich unfallversichert (Az. L 9 U 205/16).

Weitere Informationen: Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Übersicht der Vorbehaltsaufgaben der WP/vBP aktualisiert . . .

Die WPK hat die Übersicht der Tätigkeiten, die dem Berufsstand . . . ... [weiterlesen]

BaFin-Kontenvergleich: Kosten und Leistungen von 6.900 . . . ...

Am 15.01.2025 startet die Finanzaufsicht BaFin eine neue Website für . . . ... [weiterlesen]

Archiv