Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

Kategorie: Recht | 30. August 2017

Eine Arbeitnehmerin, die sich bei einer nicht von ihrem Betrieb organisierten Großwanderung, an der nur wenige Kollegen ihres Betriebes teilnehmen, verletzt hat, ist nicht gesetzlich unfallversichert (Az. L 9 U 205/16).

Weitere Informationen: Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist nicht gesetzlich unfallversichert

Quelle: www.datev.de

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