Warten auf Urteilsgründe – Rechtsmittel muss dennoch begründet werden

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Mai 2025

Auch wenn noch keine Urteilsgründe im Eilverfahren vorliegen, ist es nicht unmöglich, eine Berufung (im Hinblick auf einen zugleich eingereichten Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung) zu begründen. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvR 468/25). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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