Was sind "vereinzelte" Operationsrisiken – Zur Aufklärungspflicht von Ärzten

Kategorie: Recht | 8. April 2019

Liegt die Wahrscheinlichkeit für eine postoperative Komplikation bei einem Wert bis zu 20 %, stellt die Formulierung „vereinzelt“ keine zur Unwirksamkeit der Aufklärung führende Verharmlosung dar. Behandlungsrisiken müssen nicht mit genauen Prozentzahlen oder aber den für Beipackzettel geltenden Formulierungen umschrieben werden. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 8 U 219/16).

Weitere Informationen: Was sind "vereinzelte" Operationsrisiken – Zur Aufklärungspflicht von Ärzten

Quelle: www.datev.de

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