Waschanlage darf vorerst wieder betrieben werden
Kategorie: Recht | 7. August 2020
Ein Tankstelleninhaber aus dem Landkreis Altenkirchen darf seine Waschanlage vorerst wieder in Betrieb nehmen. Das VG Koblenz gab seinem Eilantrag gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung statt (Az. 1 L 496/20).
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Quelle: www.datev.de