Waschanlage darf vorerst wieder betrieben werden

Kategorie: Recht | 7. August 2020

Ein Tankstelleninhaber aus dem Landkreis Altenkirchen darf seine Waschanlage vorerst wieder in Betrieb nehmen. Das VG Koblenz gab seinem Eilantrag gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Nutzungsuntersagung statt (Az. 1 L 496/20).

Weitere Informationen: Waschanlage darf vorerst wieder betrieben werden

Quelle: www.datev.de

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