Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer – fristlose Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin ist wirksam

Kategorie: Recht | 25. Oktober 2019

Das LAG Hamm entschied, dass die Sparkasse Herne einer Mitarbeiterin im April 2016 zu Recht außerordentlich fristlos gekündigt hat. Nach einer nochmaligen Prüfung sei das Gericht nunmehr von einer Wegnahme des Geldes durch die gekündigte Mitarbeiterin überzeugt (Az. 17 Sa 1038/18).

Weitere Informationen: Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer – fristlose Kündigung einer Sparkassenmitarbeiterin ist wirksam

Quelle: www.datev.de

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