Wasserschutzgebietsverordnung "Im Bruch" unwirksam

Kategorie: Recht | 6. Dezember 2017

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Im Bruch“ zugunsten der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH ist unwirksam. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 C 10512/15).

Weitere Informationen: Wasserschutzgebietsverordnung "Im Bruch" unwirksam

Quelle: www.datev.de

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