Weg anlässlich Wartung eines Jobrades kann unfallversichert sein

Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2021

Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt. So entschied das LSG Baden-Württemberg (Az. 1 U 779/21).

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Quelle: www.datev.de

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