Wegen des Klimawandels in der Pfalz kein Schadensersatz für abgestorbene Thuja-Hecke

Kategorie: Recht | 27. August 2020

Eine Nachbarin muss die Kosten für eine abgestorbene Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze nicht ersetzen, obwohl sie im Verdacht steht, diese über Jahre hinweg beschädigt zu haben. Dies hat das LG Frankenthal in einem Nachbarschaftsstreit entschieden. Die Hecke sei durch den fortschreitenden Klimawandel zugrunde gegangen (Az. 7 O 501/18).

Weitere Informationen: Wegen des Klimawandels in der Pfalz kein Schadensersatz für abgestorbene Thuja-Hecke

Quelle: www.datev.de

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