Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen

Kategorie: Recht | 9. Januar 2018

Laut VG Berlin liegt es nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse, für einen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg zu Spitzenbesuchszeiten Eintrittsgelder zu verlangen, um eine Entzerrung der Besucherströme zu bewirken (Az. VG 24 K 18.17).

Weitere Informationen: Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg durfte kein Eintrittsgeld verlangen

Quelle: www.datev.de

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