Weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2022
Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen – die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 07.10.2022 gebilligt. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.
Quelle: www.datev.de