Weiter vergünstigte Energie- und Stromsteuern

Kategorie: Steuern | 10. Juli 2017

Die Bundesregierung wird die Steuerbegünstigungen sowohl für Erdgas als auch für Flüssiggas bis 2022 erhalten, danach abschmelzen. Die Steuerbefreiung für Strom aus nachhaltigen Kleinanlagen wird bleiben. Nachdem Anfang Juni der Bundestag das Gesetz angenommen hat, hat es am 07.07.2017 auch den Bundesrat passiert.

Weitere Informationen: Weiter vergünstigte Energie- und Stromsteuern

Quelle: www.datev.de

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