Weitere Grundstückseigentümer mit Eilrechtsgesuch gegen Wohngebäude in Mainz-Finthen gescheitert
Kategorie: Recht | 8. Januar 2018
Das VG Mainz hat einen weiteren Eilrechtsantrag gegen das Bauvorhaben von zwei von der Stadt Mainz genehmigte Wohngebäude in Mainz-Finthen abgelehnt. Auch die Eigentümer von Hinterliegergrundstücken würden nicht in ihren Nachbarrechten verletzt, sodass die Wohngebäude errichtet werden könnten (Az. 3 L 1370/17).
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Quelle: www.datev.de