Weitere Kommunen mit gesetzwidriger Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister
Kategorie: Recht | 20. Dezember 2019
Das OLG Frankfurt hat für weitere Kommunen festgestellt, dass die dortigen Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind und auf einer solchen Grundlage keine Bußgeldbescheide erlassen werden dürfen (Az. 2 Ss-Owi 1092/19).
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Quelle: www.datev.de