Weiterleitung von Rehabilitationsantrag versäumt: Rentenversicherung muss für von Versichertem selbst gezahlte Rehabilitationsmaßnahme zahlen
Kategorie: Recht | 7. Februar 2019
Das SG Heilbronn entschied, dass die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mehr als 22.000 Euro für eine von einem Versicherten selbst gezahlte Rehabilitationsmaßnahme zahlen muss, weil sie es versäumt hat, den Rehabilitationsantrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten (Az. S 5 R 1812/14).
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Quelle: www.datev.de