Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

Kategorie: Recht | 28. Mai 2020

Stellen Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen, muss die Krankenkasse hierüber innerhalb kurzer Fristen entscheiden. Versäumt sie diese Fristen, gilt die Leistung als genehmigt. Wie das BSG unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, begründet die Genehmigungsfiktion keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung (Az. B 1 KR 9/18 R).

Weitere Informationen: Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

Quelle: www.datev.de

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