Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Kategorie: Steuern | 18. August 2020

Die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen. Das teilt die Bundesregierung mit.

Weitere Informationen: Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Quelle: www.datev.de

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